Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat beschlossen, für die nordwestliche Teilfläche der Elisabeth-Aue den Bebauungsplan 3-100 „Elisabeth-Aue Teilprojekt 2“ aufzustellen. Das Areal liegt zwischen der Buchholzer Straße, dem Rosenthaler Weg, der Blankenfelder Chaussee (B 96a) und südlich vom Graben 5 im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenfelde.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Entwicklung des zweiten Teilprojekts des Neuen Stadtquartiers Elisabeth-Aue. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des städtebaulichen Gesamtkonzepts geschaffen werden, das im Rahmen eines europaweit ausgelobten zweiteiligen städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens entwickelt wurde.
Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler: „Wir setzen die erfolgreiche Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Elisabeth-Aue konsequent fort und schaffen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigten Wohnraum und die dazugehörige soziale Infrastruktur. Der ausgewählte städtebauliche Entwurf schafft ein neues Zuhause für tausende Menschen und bildet eine hervorragende Grundlage für die Entwicklung eines zukunftsfähigen nachhaltigen Stadtquartiers. Dieser Entwurf wird nun mit dem Bebauungsplan in verbindliches Planungsrecht überführt.“
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines nachhaltigen, klimaangepassten und gemischt genutzten Stadtquartiers. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau, Kindertagesstätten, eine Grundschule sowie weitere Gemeinbedarfseinrichtungen geschaffen werden. Darüber hinaus sind Flächen für die wohnortnahe Nahversorgung, soziale und kulturelle Einrichtungen, öffentliche Grün- und Freiflächen sowie die erforderlichen Verkehrs- und Erschließungsanlagen vorgesehen.
Besondere Bedeutung kommt dabei einer qualitätsvollen Freiraumentwicklung, einer nachhaltigen Mobilität sowie der Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu.
Im Teilprojekt 2 der Elisabeth-Aue werden über 30 % der entstehenden Wohnungen durch Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Bauträger realisiert, um eine gemischte Bewohnerschaft zu befördern. Hierfür fand bereits im August 2026 ein erster Informationstermin mit Genossenschaften zur Vergabe der Grundstücke auf der Grundlage planerischer Konzepte (Konzeptvergabeverfahren) statt.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens liegt in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.