Neues Wohngebäude-Modernisierungsprogramm – Berlin setzt als erstes Bundesland auf direkte CO2-Einsparungen

Pressemitteilung vom 03.07.2026

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat ein neues Förderprogramm für die energetische Sanierung von Wohnraum entwickelt. Mit dem neuen Förderprogramm zur Einsparung von CO2 bei Wohngebäuden schlägt Berlin als erstes Bundesland eine neue Richtung bei der klimagerechten Modernisierung ein.

Mit dem neuen Förderansatz werden zukünftig direkte CO2-Einsparungen gefördert und den Fördernehmerinnen und Fördernehmern mehr Flexibilität ermöglicht, ohne die Sozialverträglichkeit aus den Augen zu verlieren. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist ein jährliches Fördervolumen von insgesamt 119 Mio. Euro vorgesehen. Ziel ist es, in Berlin die dringend erforderliche Steigerung der energetischen Sanierungsrate bei gleichzeitiger Sicherung bezahlbarer Mieten zu erreichen. Anträge können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden.

Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
„Mit der neuen Modernisierungsförderung eröffnen wir mehr Flexibilität zur Einsparung von CO2-Emissionen und gehen einen wichtigen Schritt Richtung klimaneutrale Stadt. So können im Wohngebäudebestand die Sanierungsquote erhöht und die Treibhausgasemissionen gesenkt werden. Damit adressiert Berlin in der Förderung als erstes Bundesland direkt die CO2- Einsparung im Wohngebäudebestand.“

Dr. Hinrich Holm, Vorsitzender des Vorstands der Investitionsbank Berlin (IBB): „Die Hitzewellen zeigen es eindrücklich. Berlins zwei große Themen sind Klimaneutralität und bezahlbarer Wohnraum. Mit unserem neuen Förderprogramm schaffen wir Lösungen für beide Ziele, mit Investitionen, die wirksam und zugleich sozial ausgewogen sind. Als regionale Förderbank setzen wir uns gezielt für die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt ein. Wir bieten flexible Finanzierungslösungen aus Darlehen und Zuschuss, die sich am konkreten Projektbedarf orientieren. Damit ermöglichen wir umfassende energetische Sanierungen, die CO₂ wirksam reduzieren, wirtschaftlich tragfähig sind, den Berliner Wohnungsbestand durch eine höhere Klimaresilienz gegenüber Wärme und Kälte zukunftsfest machen und zugleich bezahlbaren Wohnraum sichern.“

Die Förderung besteht aus zwei Modulen; einem Grundmodul für die Erreichung der CO2-Einsparungen und einem frei wählbaren, ergänzenden Bonusmodul, mit dem Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden.

Im Grundmodul besteht als zentrale Mindestanforderung ein maximaler Ausstoß an CO2e/m²/Wfl*. nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen. Fördernehmer können eigenständig die Maßnahmen bestimmen und umsetzen (Maßnahmenfreiheit). Es werden öffentliche Darlehen gewährt. Mit der Förderung ist eine auf 6 Prozent reduzierte Modernisierungsumlage verbunden.

Im Rahmen des zusätzlichen Fördermoduls „Bonus“ werden Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet. Neben dem öffentlichen Darlehen werden ergänzend Zuschüsse ausgereicht. Die Modernisierungsumlage ist ebenfalls auf 6 Prozent begrenzt, die Miete darf nicht höher als 9,50 €/qm Wohnfläche betragen und im 20-jährigen Bindungszeitraum nur maximal um 2 Prozent pro Jahr steigen, aber nicht höher als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Die Förderung gewährleistet somit neben einer Steigerung der energetischen Sanierungsquote die langfristige Bezahlbarkeit der Mieten. Es werden Vorhaben gefördert, die mit geringem Maßnahmenumfang hohe CO2e-Einsparungen erreichen. Somit kann sichergestellt werden, dass eine Breitenwirkung erzielt wird, hohe Baukosten mit anschließend hohen Modernisierungsumlagen vermieden sowie CO2e-Emissionen eingespart werden.

Bisherige Förderprogramme zielen primär auf Effizienzanforderungen ab und umfassen überwiegend eine indirekte Einsparung der CO2-Emissionen. Damit verbunden ist häufig ein hoher finanzieller Einsatz, ab einem bestimmten Effizienzgrad ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen und unter Umständen hohe Umlagen auf Mieterhaushalte im Rahmen der Sanierung von Wohngebäuden.

Die Verwaltungsvorschriften wurden am 3. Juli 2026 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht und treten sodann in Kraft.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier: www.ibb.de/co2-sparende-gebaeude

* CO2e/m²/Wfl ist eine Kennzahl, die den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes beschreibt. Dabei bezeichnet CO2e so genannte Kohlendioxid-Äquivalente. Es wird dabei nicht nur das CO2 (Kohlenstoffdioxid), sondern auch andere Treibhausgase wie zum Beispiel Methan in ihre Klimawirkung umgerechnet.