Seit dem 1. Juli haben alle betroffenen Berliner Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, über das Service-Portal Berlin Mietpreisüberhöhungen online anzuzeigen. Mit der Seite https://service.berlin.de/dienstleistung/355534/ wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt.
Mieterinnen und Mieter, die kürzlich in eine Wohnung eingezogen sind, sollten zunächst mit dem Abfrageservice des Berliner Mietspiegels die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre konkrete Wohnung ermitteln. Dies ist hier möglich https://mietspiegel.berlin.de/berliner-mietspiegel/mietspiegelabfrage/
Bei einer Mietpreisüberhöhung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit bzw. um eine Straftat im Sinne des Wirtschaftsstrafgesetzes. Diese kann für den Vermieter oder die Vermieterin zu einer Geldbuße führen, wenn gleichzeitig eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt wurde. Außerdem kann auf Antrag des Mieters oder der Mieterin die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden.
Nach Eingang einer digitalen Anzeige setzt sich das örtlich zuständige Bezirksamt mit den Anzeigenden in Verbindung. Das Bezirksamt klärt mit den Anzeigenden, ob die Tatbestandsmerkmale einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz vorliegen und leitet weitere Schritte ein.
Dazu sagte der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler: „Die Möglichkeit der Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen bei den zuständigen Bezirken ist ein weiterer Baustein für einen starken Mieterschutz in Berlin. Mit der jetzt geschaffenen Einrichtung der Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen tragen wir dazu bei, Mietwucher konsequent zu identifizieren und wirksam zu verfolgen.“