Neue Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 treten in Kraft
Berlin setzt trotz angespannter Haushaltslage auf Kontinuität bei der sozialen Wohnraumförderung.
Mit den neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 (WFB 2026) führt das Land die in den vergangenen Jahren bewährte Förderung weiter und macht sie für die Praxis einfacher und verlässlicher. Bezahlbares Wohnen bleibt damit auch bei angespannter Haushaltslage eine zentrale Priorität des Berliner Senats, um weiterhin Impulse für bezahlbaren Wohnungsbau zu setzen.
Bewährte Förderung wird fortgeführt und vereinfacht
Mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 konnten in den vergangenen zwei Jahren jeweils mehr als 5.000 Bewilligungen für geförderte Neubauwohnungen in Berlin erreicht werden, soviel wie in keinem Jahr zuvor. Die neuen WFB 2026 führen diesen Erfolgskurs fort und entwickeln ihn gezielt weiter. Die Förderung wird einfacher und somit für Bauherrinnen und Bauherren besser planbar. Dazu gehören vereinfachte Regelungen bei den förderfähigen Wohnflächen ebenso wie die Anpassung an das fortgeschriebene europäische Beihilferecht.
Wohnraumförderung weiterhin für unterschiedliche Einkommen
Die etablierten Fördermodelle werden fortgeführt. Im Fördermodell 1 wird der Baukostenzuschuss für Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen künftig vorrangig zum öffentlichen Baudarlehen und pauschal mit 1.500 Euro pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche gewährt. Das erleichtert die Kalkulation und stärkt besonders den Bau mietpreisgebundener Wohnungen.
Auch der Neubau von Wohnungen für weitere Einkommensgruppen bleibt Teil der Förderung. Neben Wohnungen für Haushalte mit WBS 140 werden weiterhin geförderte Wohnungen für Haushalte mit WBS 180 und WBS 220 unterstützt. Aufstockungen, Dachausbauten und Nutzungsänderungen bleiben ebenfalls Teil der sozialen Wohnraumförderung.
Mehr Förderung für Barrierefreiheit und rollstuhlgerechtes Wohnen
Berlin stärkt Inklusion und Lebensqualität im geförderten Wohnungsbau, indem die Zuschüsse für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen erweitert werden. Zusätzliche barrierefrei nutzbare Wohnungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, werden künftig mit 10.000 Euro je Wohnung gefördert. Rollstuhlgerechte Wohnungen werden weiterhin mit 20.000 Euro je Wohnung bezuschusst. So entstehen bezahlbare Wohnungen, die in verschiedenen Lebenssituationen gut nutzbar sind und langfristig selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Mit den WFB 2023 haben wir gezeigt, dass verlässliche Förderung wirkt. Mit den neuen WFB 2026 führen wir diesen bewährten Kurs fort. Gerade in einer angespannten Haushaltslage ist es entscheidend, öffentliche Mittel gezielt dort einzusetzen, wo sie den größten sozialen Nutzen entfalten: beim Neubau bezahlbarer Wohnungen für die Berlinerinnen und Berliner. Deshalb stärken wir gerade jetzt den sozialen Wohnungsneubau, vereinfachen Verfahren und schaffen Planungssicherheit für alle, die in Berlin bezahlbare Wohnungen bauen wollen.“
Der Senat hält an seinem Ziel fest, jährlich 5.000 neue geförderte Wohnungen zu bewilligen. Im Mittelpunkt der Förderung steht weiterhin neuer preisgünstiger Wohnraum im sozialen Miet- und Genossenschaftswohnungsbau. Davon profitieren vor allem Berliner Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen. Für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus werden mit den Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau und Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität auch Bundesmittel eingesetzt.
Die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 treten mit der heutigen Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.