Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den neuen Berliner Mietspiegel 2026 veröffentlicht. Der Mietspiegel tritt mit dem heutigen Tag in Kraft und löst den bisherigen Mietspiegel 2024 ab.
Beim Mietspiegel 2026 handelt sich um einen neu erstellten, qualifizierten Mietspiegel, der den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 558d BGB entspricht. Der Mietspiegel wird von allen an der Arbeitsgruppe Mietspiegel beteiligten Mieter- und Vermieterverbänden als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.
Der Berliner Mietspiegel 2026 gilt für rund 1,6 Millionen mietspiegelrelevante Wohnungen und basiert auf ca. 17.000 Miet- und Ausstattungsdaten, die bei Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern erhoben wurden.
Das durchschnittliche Mietniveau im Mietspiegel 2026 liegt bei 7,71 €/m². Hierbei handelt es sich um den allgemeinen Mittelwert, ermittelt als Median der Nettokaltmieten pro Quadratmeter für alle (repräsentativ) erhobenen Datensätze. Dieser Mittelwert dient dazu, die durchschnittliche Entwicklung der Nettokaltmiete/m² auf dem mietspiegelrelevanten Wohnungsmarkt in Berlin darzustellen.
Der Mietspiegel 2026 erscheint in seiner bewährten Form als Tabellenmietspiegel mit Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann sowohl mithilfe der veröffentlichten Mietspiegel-Broschüre als auch über den Online-Abfrageservice auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ermittelt werden.
Für alle Berliner Wohnadressen wurde die Wohnlage aktualisiert. Dies erfolgte entsprechend dem für den Mietspiegel 2019 erstmals angewandten statistischen Verfahren anhand unterschiedlicher Lageindikatoren. Insgesamt befinden sich 29,4 % (2024: 28,5 %) der Adressen in der einfachen Wohnlage, 49,9 % (2024: 52,1 %) in der mittleren Wohnlage und 20,7 % (2024: 19,4 %) in der guten Wohnlage.
Mieterinnen und Mieter sowie Vermietende erhalten mit dem Mietspiegel einen aktuellen Orientierungsrahmen über die Höhe der ortsüblichen Mietpreise für vergleichbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mieterinnen und Mieter können auf seiner Grundlage Mieterhöhungsforderungen überprüfen und sich damit vor unrechtmäßigen Mieterhöhungsverlangen schützen. Vermietende können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des Mietspiegels zurückgreifen.
Der Mietspiegel 2026 wird damit seiner befriedenden Funktion im Vorfeld von gerichtlichen Streitigkeiten gerecht. Wenn es zu einer gerichtlichen Klärung kommen sollte, gilt für die in der Mietspiegeltabelle ausgewiesenen Werte auch die Vermutungswirkung, dass die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend abgebildet wird. Der Mietspiegel bleibt somit für beide Mietvertragsparteien ein wichtiges Instrument im Rahmen des Mietrechts.
Dazu sagte Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Die Bedeutung des Berliner Mietspiegels ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Ihm kommt als zentrales Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht nur eine befriedende Rolle zwischen den Mietvertragsparteien zu. Er bildet darüber hinaus die Basis für eine Vielzahl mietenpolitischer Maßnahmen des Berliner Senats, wie beispielsweise das Vorgehen gegen Mietspreisüberhöhungen. Vor diesem Hintergrund freut es mich, dass mit dem Berliner Mietspiegel 2026 ein qualifizierter Mietspiegel in Kraft tritt, der von allen Mitgliedern der AG Mietspiegel anerkannt wurde. Dies ist ein wichtiges Signal für den Berliner Mietermarkt und bietet Sicherheit auf dem nach wie vor angespannten Wohnungsmarkt.“
Service und Informationen zum Berliner Mietspiegel 2026:
Auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie unter https://mietspiegel.berlin.de/ den Berliner Mietspiegel 2026 einschließlich Abfrageservice, Erläuterungen und Downloadmöglichkeiten.
Fragen zum Mietspiegel werden wie gewohnt über das „Servicetelefon Mietspiegel“ unter der Telefonnummer (030) 90173-3860 (Mail: mietspiegel@senstadt.berlin.de ) beantwortet.
Der Mietspiegel, einschließlich des Straßenverzeichnisses mit der Wohnlagenzuordnung, wird am 29.05.2026 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. In den nächsten Tagen ist die Mietspiegel-Broschüre u.a. in den Bezirksämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kostenfrei erhältlich.