Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen übernimmt vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Bebauungsplanverfahren V-67. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südlich der Bahngleise zwischen der Warschauer Brücke und dem S-Bahnhof Warschauer Straße.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bereits am 17.10.1995 gefasst. Die rund 19.000 Quadratmeter große innerstädtische Fläche ist verkehrlich hervorragend erschlossen und hat ein großes Entwicklungspotential für ein gemischtgenutztes Quartier mit einem hohen Wohnanteil. Durch das Bebauungsplanverfahren sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung eröffnet. Das Berliner Modell sichert über Mietpreis- und Belegungsbindungen bezahlbaren Wohnraum und regelt die Übernahme der Kosten für soziale und technische Infrastruktur durch die Vorhabenträger.
Da mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg keine Einigung über die städtebaulichen Planungsziele, die prioritäre Wohnnutzung im Gebiet und eine zügige Fortführung des Bebauungsplanverfahrens erreicht werden konnte, liegt eine Beeinträchtigung eines dringenden Gesamtinteresses – hier des Wohnungsbaus – vor. Aus diesem Grund hat der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entschieden, das Bebauungsplanverfahren V-67 an sich zu ziehen. Damit kann die Entwicklung der Fläche entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen des Landes Berlin – bezahlbaren Wohnraum in allen Teilen der Stadt zu schaffen – zügig umgesetzt werden. Die vom Bezirk für das sog. weitere Rudolfband verfolgten Entwicklungsabsichten sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.
Rudolfstraße 17-18 in Friedrichshain-Kreuzberg ¬– Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen übernimmt Bebauungsplanverfahren V-67
Pressemitteilung vom 28.04.2025
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