Stadtentwicklungssenator Gaebler begrüßt Beschluss zum Schneller-Bauen-Gesetz

Pressemitteilung vom 05.12.2024

Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler sagte nach der Entscheidung des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Schneller-Bauen-Gesetz (SBG):

„Das Schneller-Bauen-Gesetz ist eines der wichtigsten Vorhaben des Berliner Senats in dieser Legislaturperiode. Wir wollen damit Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen und mehr Wohnungsbau ermöglichen. Ich bin sehr froh, dass das Abgeordnetenhaus dafür nun den Weg freigemacht hat. Das SBG stellt für die Zukunft unserer Stadt entscheidende Weichen. Es ist ein Gesetz, das ein grundlegendes Umdenken im Bereich der Stadtentwicklung, des Bauens und des Wohnens ermöglicht und uns die Chance gibt, den Herausforderungen des Wohnungsmarktes in Berlin schnell und effizient zu begegnen.“

Das Schneller-Bauen-Gesetz vereinfacht und verkürzt den Genehmigungsprozess für Bauprojekte. Es gibt verschiedene Bausteine, die dieses Gesetz ausmachen und die in den kommenden Jahren in der Praxis umgesetzt werden. „Angesichts der komplexen Problemstellung ist es notwendig, dass möglichst alle ‚Stellschrauben‘ des Landes genutzt werden, um die Rahmenbedingungen des Bauens zu verbessern“, sagte Christian Gaebler. Dazu gehörten neben den landesgesetzlichen Regelungen auch die Arbeitsweise der Berliner Verwaltung und die Digitalisierung von Prozessen. Das Gesamtpaket umfasst daher sowohl gesetzliche Änderungen als auch untergesetzliche Maßnahmen, um eine größtmögliche Beschleunigungswirkung zu erzielen.
Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz werden insgesamt 45 Einzelnormen in zehn Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung geändert. Inhaltlich geht es dabei z.B. um die Einführung neuer Fristen und Fiktionen, die Neuordnung von Zuständigkeiten oder eine Vereinfachung und Reduzierung gesetzlicher Anforderungen. Parallel zu den Gesetzesänderungen werden in dem Gesamtpaket zahlreiche Arbeits- und Prüfaufträge an die Berliner Verwaltung formuliert.

Da das Land Berlin nicht in allen für das Bauen relevanten Bereichen über Gesetzgebungskompetenz verfügt, zielt ein Teil davon auf die Änderung von Bundesgesetzen ab, die aufgrund des föderalen Systems in der Bundesrepublik auch durch die Länder initiiert werden können. Dabei geht es beispielsweise um Regelungen im Baugesetzbuch, durch die weitere Vereinfachungen und Verbesserungen für den Wohnungsbau realisiert werden sollen.

Eine zweite Gruppe von Maßnahmen nimmt zusätzliche Gesetzesänderungen auf Landesebene in den Blick, die inhaltlich zu prüfen sind und weiterer Vorbereitungen bedürfen, beispielsweise in der Bauordnung. Die letzte und größte Gruppe der untergesetzlichen Maßnahmen hat die Optimierung von Verwaltungsprozessen und allgemeinen Rahmenbedingungen zum Ziel, insbesondere die Digitalisierung von Verfahren, die effizientere Zusammenarbeit zwischen Behörden und die Vereinheitlichung von Entscheidungen durch Standards, Leitfäden und Handreichungen.

Das Land Berlin hat sich mit dem umfassenden Maßnahmenpaket zum Ziel gesetzt, Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse zu beschleunigen. Werden die Verfahren schneller, können auch die ambitionierten Wohnungsbauziele besser erreicht werden. Gleichzeitig sinken durch geringere Finanzierungskosten auch die Baukosten, wodurch sich Wirtschaftlichkeit der Vorhaben erhöht.
Im Ergebnis wird das Bauen in Berlin nicht nur schneller und kostengünstiger, sondern auch einfacher und planbarer, was insgesamt zu einem besseren Investitionsklima und einer erhöhten Bautätigkeit führen soll.
Senator Christian Gaebler: „Für die Berlinerinnen und Berliner bedeutet das Schneller-Bauen-Gesetz konkret, dass sie mit einer besseren Versorgung von Wohnraum rechnen können. Wir müssen dabei sicherstellen, dass der Wohnungsmarkt nicht nur für wohlhabende Menschen zugänglich bleibt, sondern auch für Menschen mit mittleren und kleinen Einkommen. Das bedeutet: mehr Sozialwohnungen und mehr öffentlich geförderte Wohnungen. Das SBG wird zu einer insgesamt besseren und nachhaltigeren Stadtentwicklung führen. Schnellere Bauprozesse bedeuten, dass wir auch zügiger auf neue Bedarfe reagieren können.“

Eine Übersicht über die wesentlichen Maßnahmen finden Sie unter: https://berlin.de/sen/bauen/baurecht-und-bauplanung/schneller-bauen-gesetz/