Die Gedenktafel der Stadtverordneten im Roten Rathaus ist ein wichtiger Ort, um sich zu erinnern. Sie zeigt das Schicksal von Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus politisch verfolgt, inhaftiert oder zur Auswanderung gezwungen wurden.
Die Stadtverordnetenversammlung war bis zum Ende der Weimarer Demokratie das ehrenamtliche Kommunalparlament der Stadt Berlin. 1870 tagte es erstmals im neuen Roten Rathaus, 1933 letztmalig.
Demokratische Volksvertreter wurden nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten verfolgt, darunter auch die 49 Politikerinnen und Politiker, an die die Gedenktafel im Foyer im Obergeschoss des Roten Rathauses erinnert. Der Text: „Wir gedenken der Großberliner Stadtverordneten und Magistratsmitglieder der Jahre 1919 bis 1933, die von den Nationalsozialisten verfolgt, vertrieben und ermordet wurden. Wir gedenken auch der von den Nationalsozialisten verfolgten und vertriebenen Stadtverordneten, die im sowjetischen Exil durch stalinistische Verfolgung ihr Leben verloren. Das Abgeordnetenhaus und der Senat von Berlin.“
Auf das Regime der Nationalsozialisten folgte von 1949 bis 1990 die Teilung Deutschlands und Berlins durch die Alliierten. Im Ostteil der Stadt regierte in der Nachkriegszeit mit dem Magistrat erneut eine Stadtregierung, die nicht auf demokratischen Prinzipien gebaut war. Ihr Sitz war im Roten Rathaus. Nach dem Mauerfall und mit der Deutschen Einheit zog im Oktober 1991 wieder ein demokratisch gewählter Regierender Bürgermeister in das Rote Rathaus ein.
Im Roten Rathaus gibt es weitere Gedenktafeln an die Stadtverordnetenversammlung, die zeigen, wie wichtig dieses Kommunalparlament war. An die erste Sitzung wird im Innenhof erinnert. Die Namen aller Stadtverordnetenvorsteher von 1809 bis 1908 sind auf einer Tafel im östlichen Seiteneingang des Roten Rathauses verewigt.