Das Corporate Design Berlins: Berlin-Bär

Drei Kernpunkte zum Markenschutz

  • Der Bär und das Berlin-Logo sind in Deutschland, in der EU und international geschützt.
  • Nur die Fläche des Bären kann partizipativ genutzt werden. Seine Form bleibt unverändert und wird nicht durch Gegenstände ergänzt.
  • Der Bär darf ausschließlich in nicht-kommerziellen Kontexten eingesetzt werden.

Der Bär als Bildmarke

  • Der Bär als Bildmarke

    Entdecken Sie hier die Dos & Don’ts zum kreativen Einsatz des Bären.

    PDF-Dokument (164.4 kB)

Tutorial Bär

In diesem Tutorial (7Z-Dokument, 4.2 MB) lernen Sie, wie der Bär als partizipatives Element mit Farben oder Muster gefüllt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Einfärbung grundsätzlich nicht im Logo möglich ist.

Postkarte neue Marke

Bär-Generator

Erschaffen Sie jetzt einen eigenen bunten Berlin-Bären! Er kann anschließend heruntergeladen oder geteilt werden. Weitere Informationen

Vorlagen Bär

Markenhandbuch, Dos & Dont's

Das Markenhandbuch definiert Mindestanforderungen an die Gestaltung und beschreibt die Anwendung der Markenelemente, den Markenauftritt und die Markenarchitektur. Unsere Dos & Dont's geben Hilfestellung bei der Umsetzung. Weitere Informationen

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Corporate Design finden Sie in unseren FAQ.

Kontakt Corporate Design

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, Veranstaltungen und Bürgerkommunikation