Barrierefreiheitserklärung der Senatskanzlei für das Anmeldeformular Berliner Hoffest
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Senatskanzlei Berlin
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://hoffest.berlin.de/.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung wurde am 27.04.2026 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit aktueller BITV
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: Grafiken und Bedienelemente
- Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
- Maßnahmen: Anpassung der Logos und Bedienelemente.
- Zeitplan: Behebung für Anmeldeprozess Berliner Hoffest 2027
Barriere: Anmeldeformular
- Beschreibung: Die Angabe zur Sprache der Seite fehlt. Der Kontrast des Text-Hintergrunds der Eingabefelder ist zu klein und deshalb nicht barrierefrei.
- Maßnahmen: Der technische Betreiber des Anmeldeformulars wurde auf die Barriere hingewiesen und zur Beseitigung aufgefordert.
- Zeitplan: Behebung für Anmeldeprozess Berliner Hoffest 2027
Barriere: Überschriftstruktur und weitere Strukturelemente
- Beschreibung: Auf den Seiten fehlen teilweise Strukturelemente bzw. werden fehlerhaft verwendet. Entsprechend können beim Einsatz von Screenreadern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
- Maßnahmen: Strukturelemente werden hinzugefügt bzw. korrigiert.
- Zeitplan: Behebung für Anmeldeprozess Berliner Hoffest 2027
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Stephan Neumann
E-Mail: barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Telefon: (030) 9026 2365
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Kontakt
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -
- Tel.: (030) 9026-0
- Fax: (030) 9026-2013
- E-Mail an den Regierenden Bürgermeister