Gemäß Artikel 50 des Grundgesetzes über den Bundesrat, wirken die Bundesländer bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit. Außerdem wirken die Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Die Koordination des Berliner “Mitwirkens” obliegt der Landesvertretung. Sie steht unter der Leitung der/des Bevollmächtigten des Landes Berlin beim Bund.
Der Bevollmächtigte vertritt Berlins Interessen gegenüber dem Bund und den anderen Ländern. Er hält zudem Kontakt zu den ausländischen Vertretungen, sowohl inner- als auch außereuropäisch. Er unterstützt die Bundesratspräsidentin oder den Bundesratspräsidenten und das Präsidium des Bundesrates bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen. Er ist zu allen bundespolitischen Themen Ansprechpartner, auch für die Mitglieder des Bundestages und für Verbände und Organisationen. Gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus ist er Berichterstatter über die aktuellen politischen Vorgänge in Bundesregierung und Bundestag.
Die Landesvertretung vertritt hauptsächlich die Interessen des Landes in den Ausschüssen des Bundesrats. Dazu gehören auch Bundesratsinitiativen des Berliner Senats. Sie bereitet Berlins Abstimmungsverhalten im Bundesrat und die Beratung im Vermittlungsausschuss vor. Sie nutzt dafür die Stellungnahmen der Senatsverwaltungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für umfassende Informationen über politische Planungen und Entscheidungen. Sie halten ständigen Kontakt zur Bundesregierung, zum Bundestag und zu den anderen Ländern.