Bestimmung Berlins zur Bundeshauptstadt
Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 wurde in Artikel 2 Absatz 1 festgelegt, dass die Hauptstadt Deutschlands Berlin ist und über die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden wird.
Der Deutsche Bundestag hat dann am 20. Juni 1991 den “Antrag zur Vollendung der Einheit Deutschlands” angenommen und damit die Verlegung von Parlaments- und Regierungssitz nach Berlin beschlossen.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses verabschiedete der Deutsche Bundestag am 26. April 1994 das Berlin/Bonn-Gesetz, in dem u.a. Festlegungen zum Sitz von Bundestag und Bundesregierung sowie zur Organisation der Bundesregierung (Dienstsitze der Ministerien in Berlin und in Bonn) getroffen werden.