Senat beschließt Bericht zur Umsetzung der Solarpflicht

Pressemitteilung vom 27.10.2026

Aus der Sitzung des Senats am 27. Oktober 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, den jährlichen Bericht an den Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus zur Umsetzung des Solargesetzes sowie Unterstützungsmaßnahmen des Landes für die Umsetzung im Wohnungsbestand beschlossen.

Seit dem 1. Januar 2023 sind Eigentümerinnen und Eigentümer beim Bau neuer Gebäude sowie bei wesentlichen Dachumbauten verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu betreiben. Zum 6. Oktober 2026 verfügte Berlin über rund 69.000 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 583 Megawatt peak (MWp), was der jährlichen Versorgung von ca. 210.000 Haushalten mit Solarstrom 1 entspricht.

Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Berlin hat beim Ausbau der Solarenergie in den vergangenen Jahren deutlich zugelegt. Damit Berlin Solarmeister bleibt, arbeiten wir mit verschiedenen Maßnahmen für einen beschleunigten Solarausbau. Die Solarpflicht ist dabei ein wichtiges Instrument. Mehr Solarenergie bedeutet für Berlin mehr Klimaschutz, mehr Unabhängigkeit und Resilienz bei der Energieversorgung und zugleich Chancen für unsere Wirtschaft. Unser Ziel ist, bis 2035 rund 25 Prozent der Berliner Stromerzeugung aus Solarenergie zu gewinnen. Dafür braucht es auch in den kommenden Jahren einen kontinuierlichen Ausbau.“

Die Umsetzung der Solarpflicht wird durch umfangreiche Informations- und Beratungsangebote der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt. Dazu gehören unter anderem ein Praxisleitfaden, ein Erklärvideo sowie die Bereitstellung aller relevanten Formulare und weitere Informationen zur Erfüllung der Solarpflicht und zu möglichen Befreiungen. Im Jahr 2025 gingen 137 Befreiungsanträge ein, im Jahr 2026 bis zum 24. August 91 Anträge, darunter auch Anträge zu Sachverhalten, die nicht in den Anwendungsbereich des Solargesetzes fallen.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der Solarpflicht wird das Gesetz derzeit evaluiert. Dabei wird insbesondere betrachtet, wie sich das Berliner Solargesetz in das Zusammenspiel von Landes- und Bundesrecht einfügt und wo Anpassungsbedarf besteht. Auch Erfahrungen und Lösungsansätze aus anderen Ländern können in die weitere Entwicklung einfließen.

Neben der Solarpflicht unterstützt das Land den Ausbau der Solarenergie mit weiteren Maßnahmen des Masterplans Solarcity. Mit dem Förderprogramm SolarPLUS wird seit 2022 unter anderem die Wirtschaftlichkeit von Solarprojekten verbessert. Anfang 2026 wurde das Programm neu aufgestellt: SolarPLUS S unterstützt kleinere Projekte bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern, SolarPLUS L größere Vorhaben. Die Antragstellung und Bearbeitung für kleine Projekte wurde durch eine pauschale Förderung deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Die Solarpflicht für öffentliche Gebäude des Landes Berlin richtet sich nach den Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes. Auch hier müssen nutzbare Dachflächen aller öffentlichen Gebäude mit einer Solaranlage ausgerüstet werden.

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1 Unter Annahme von üblichen 900 Vollbenutzungsstunden der PV-Anlage und einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 2.500 kWh pro Jahr (für eine durchschnittliche Berliner Haushaltsgröße von 1,86 Personen, Quelle für Stromverbrauch: verivox Stromverbrauch der Haushalte pro Bundesland)