Senat beschließt Anpassung der Einkommensgrenzen für die neue Wohnraumförderung
Pressemitteilung vom 13.10.2026
Aus der Sitzung des Senats am 13. Oktober 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes beschlossen.
Mit der Änderungsverordnung werden die neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 (WFB 2026), sowie ein neues Förderprogramm für die energetische Sanierung mit Fokus auf direkte CO₂-Einsparungen mit aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass die unterschiedlichen Förderangebote des Landes Berlin auch künftig den Haushalten offenstehen, für die sie vorgesehen sind.
Die Verordnung bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass neben Haushalten mit geringem Einkommen auch Haushalte mit mittleren Einkommen geförderte Wohnungen beziehen können. Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den verschiedenen Fördersegmenten und tragen den Entwicklungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt Rechnung.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Bezahlbarer Wohnraum wird nicht nur von Haushalten mit sehr niedrigen Einkommen benötigt. Auch viele Berlinerinnen und Berliner mit mittleren Einkommen haben zunehmend Schwierigkeiten, eine passende Wohnung zu finden. Mit den geltenden Einkommensgrenzen schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Wohnraumförderung weiterhin zielgerichtet wirkt und möglichst vielen Menschen zugutekommt.“
Die Änderung der Verordnung steht im Zusammenhang mit den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 und der CO2-einsparender Modernisierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin (VV-CO2), die die erfolgreiche Förderung des geförderten Wohnungsneubaus in Berlin fortführen. Durch die Einkommensgrenzen, welche bei den WFB bis zu 120 Prozent und bei der VV-CO2 bei über 80 Prozent über der Bundeseinkommensgrenze liegen dürfen, wird gewährleistet, dass die geförderten Wohnungen den jeweiligen Zielgruppen entsprechend vergeben werden können.
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