Finanzplanung von 2026 bis 2030: Nachhaltige Sicherung der Finanzlage erfordert in den kommenden Jahren strikte Haushaltskonsolidierung – Investitionsvolumen bleibt hoch
Pressemitteilung vom 13.10.2026
Aus der Sitzung des Senats am 13. Oktober 2026:
Die Finanzpolitik des Landes Berlin steht vor großen Herausforderungen. Der Berliner Haushalt weist trotz des eingeschlagenen Konsolidierungspfades weiterhin einen erheblichen Konsolidierungsdruck auf. Das geht aus der Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 hervor, die der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen hat.
Stefan Evers, Senator für Finanzen: „Die künftige Haushalts- und Finanzpolitik wird durch strikte Haushaltskonsolidierung geprägt sein müssen. Eine rasche Entscheidung über Prioritäten bei den Investitionen und Kürzungen bei den Ausgaben ist schon allein deswegen geboten, weil externe Faktoren keine Besserung erwarten lassen. Die Konjunktur verläuft schleppend, die finanziellen Belastungen aus bundesgesetzlich begründeten Transferausgaben sind nach wie vor hoch, Schulden und Zinslasten steigen massiv. Umso wichtiger ist es, einen sozialverträglichen Konsolidierungspfad abzustecken – ohne die Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung zu gefährden und die Entwicklung der Berliner Wirtschaft abzuwürgen.“
Die Rahmenbedingungen sind schwierig: Die gesamtstaatliche Wachstumsschwäche hemmt die sogenannten finanzkraftabhängigen Einnahmen und wirkt sich somit auch negativ auf den Berliner Haushalt aus. Gleichzeitig erfordert der hohe Schuldenstand immer mehr Ausgaben für Zinsen. Erschwerend hinzu kommen gestiegene Personalausgaben, insbesondere durch die mit der Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht vom 17. September 2025 aufgegebene Besoldungsanpassung. Ebenfalls mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sind die Transferausgaben. Diese machen nach aktuellem Stand rund zehn Milliarden Euro pro Jahr aus, also rund ein Viertel der bereinigten Ausgaben des Landes Berlin.
Die schwierigen Rahmenbedingungen erfordern konkrete Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushalts. Entsprechend nimmt die aktuelle Finanzplanung den mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 fortgeführten Konsolidierungskurs auf. Dieser kann aber nur erfolgreich beschritten werden, wenn weitere Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts getroffen werden. Mit der Berliner Verwaltungsreform ist bereits ein zentraler Baustein konzipiert worden. Diesem werden mit Blick auf den demografischen Wandel und dem altersbedingten Ausscheiden von Personal aus dem Verwaltungsdienst weitere Schritte zur Modernisierung und Digitalisierung folgen müssen. Ebenfalls erforderlich sind und bleiben Reformen zur nachhaltigen Stabilisierung der Transferausgaben.
Gleichzeitig ist es erforderlich, dass das Land Berlin den eingeschlagenen Kurs bei den Investitionen fortsetzt. Entsprechend soll nach dem in der Finanzplanung aufgezeichneten Pfad das Investitionsvolumen 2027 mit knapp 5,8 Milliarden Euro in etwa auf dem hohen Niveau von 2026 bleiben. Die Investitionsquote bleibt mit durchschnittlich 13,5 Prozent entsprechend hoch. Einen wichtigen Beitrag zum hohen Investitionsvolumen leisten auch die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität. Damit investiert das Land Berlin in den kommenden 17 Jahren durchschnittlich rund 307 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Insgesamt stehen dem Land Berlin rund 5,25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Wichtige Schwerpunkte der Investitionstätigkeit bleiben die Wohnungsbauförderung, die Berliner Schulbauoffensive sowie die Ertüchtigung und der Ausbau der städtischen Infrastruktur.
Die Finanzplanung wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin nun zur Kenntnisnahme unterbreitet.
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