Berlin-Ticket S – letztmalige Verlängerung der Sonderregel

Pressemitteilung vom 29.09.2026

Aus der Sitzung des Senats am 29. September 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, beschlossen, den Zwischenbericht zur Umsetzung des Beschlusses „Funktionierendes System für das Berlin-Ticket S entwickeln“ zur Kenntnis genommen und die letztmalige Verlängerung der Sonderregelung zur Nutzung des Leistungsbescheides oder Leistungsnachweises als Berechtigungsnachweis bis zum 1. Mai 2027 beschlossen.

Ziel des Senats ist eine langfristig tragfähige, datenschutzkonforme und nutzerfreundliche Lösung für den Berechtigungsnachweis zum Berlin-Ticket S und zu weiteren Vergünstigungen des Landes Berlin. Das Berlin-Ticket S ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen vergünstigte Mobilität im Tarifbereich Berlin AB und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu sozialer Teilhabe.

Nach dem Ende des bisherigen Verfahrens zur Ausstellung des Berechtigungsnachweises und der VBB-Kundenkarte Berlin S arbeitet die Sozialverwaltung an einer neuen digitalen Plattform. Über diese sollen anspruchsberechtigte Berlinerinnen und Berliner künftig ihren Berechtigungsnachweis beantragen können. Die neue Lösung soll einen einheitlichen, fälschungssicheren und barrierefreien Nachweis ermöglichen. Vorgesehen ist unter anderem ein QR-Code, mit dem die Berechtigung einfach digital geprüft werden kann. Damit können dann das Berlin-Ticket S sowie auch die weiteren Vergünstigungen genutzt werden.

Die neue Plattform soll nach aktuellem Stand spätestens zum 1. Februar 2027 starten. Die bestehende Übergangsregelung wird daher letztmalig bis zum 1. Mai 2027 verlängert. Bis dahin können Anspruchsberechtigte das Berlin-Ticket S und weitere Vergünstigungen weiterhin mit einem gültigen Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis nutzen. Die Übergangsfrist ermöglicht einen schrittweisen Wechsel auf die neue digitale Lösung. Ziel ist, dass bis zum Ende der Übergangsphase alle Anspruchsberechtigten über einen gültigen digitalen Nachweis verfügen können.