Senat nimmt Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2027 zur Kenntnis
Pressemitteilung vom 22.09.2026
Aus der Sitzung des Senats am 22. September 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den am 15. September 2026 unterzeichneten Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung und die Abgeltung von Sonderbelastungen der Bundeshauptstadt (Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2027) zur Kenntnis genommen.
Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2027 sichert erneut für weitere zehn Jahre die hauptstadtbedingten Ansprüche Berlins sowie die hauptstadtbedingten Verpflichtungen des Bundes zur Repräsentation des Bundes in der Hauptstadt. Der Vertrag sichert dem Land Berlin mittelfristig Haushaltssicherheit bei den hauptstadtbezogenen Ausgaben und gibt mehreren Kultureinrichtungen ebenfalls Planungssicherheit. Ab 2028 enthält der Hauptstadtfinanzierungsvertrag ein Volumen für die Sicherheit von 2,1 Mrd. Euro, die Kulturförderung des Bundes hat insgesamt ein Volumen von 2,9 Mrd. Euro.
Der Vertrag wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin nun zur Kenntnisnahme unterbreitet.
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