Bildungslaufbahnverordnung angepasst: Aktuelle Anforderungen der Personalauswahl stärker berücksichtigt
Pressemitteilung vom 22.09.2026
Aus der Sitzung des Senats am 22. September 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Änderungen der Bildungslaufbahnverordnung beschlossen. Damit werden die Regelungen insbesondere für die Auswahl und Besetzung von Funktions- und Führungskräftestellen an Schulen an die aktuellen Anforderungen der Personalauswahl angepasst.
Die Änderungen betreffen unter anderem den Zugang zu Ämtern außerhalb der regulären Ämterfolge, die besonderen Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes als Schulleiterin oder Schulleiter sowie die Möglichkeit, Zeiten im öffentlichen Dienst auf die Probezeit anzurechnen.
Zudem werden die Vorgaben für den Nachweis der praktischen Tätigkeit nach Ablegen der zweiten Staatsprüfung angepasst. Künftig können entsprechende Nachweise auch noch im laufenden Auswahlverfahren vorgelegt werden und müssen nicht bereits mit der Bewerbung eingereicht werden.
Mit den Änderungen werden Anpassungsbedarfe umgesetzt, die im Zuge der laufenden Optimierung der Einstellungsverfahren festgestellt wurden.
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