Bericht zur Weiterentwicklung des Campus für Demokratie beschlossen
Pressemitteilung vom 15.09.2026
Aus der Sitzung des Senats am 15. September 2026:
Der Senat hat heute den von Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler vorgelegten 4. Bericht an das Abgeordnetenhaus über die Weiterentwicklung des Campus für Demokratie beschlossen. Darin berichtet der Senat über die in den zurückliegenden zwölf Monaten erfolgte Entwicklung und die getroffenen Entscheidungen zur Realisierung des Campus für Demokratie auf dem derzeit untergenutzten Gelände des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR.
Die Entwicklung des Standorts ist maßgeblich vom Engagement der Grundstückseigentümer abhängig, da das Land Berlin nur über einen untergeordneten Anteil verfügt. So richteten sich im Berichtszeitraum die Anstrengungen des Landes hauptsächlich auf den Fortgang des komplexen Bebauungsplanverfahrens 11-80. Hierbei standen insbesondere die Erstellung mehrerer Gutachten zur Erschließung, dem Denkmalschutz und dem Niederschlagsmanagement im Vordergrund. Des Weiteren wurden mit dem Bund Abstimmungen zur Realisierung der Standorterweiterung des Bundesarchivs und mit dem privaten Eigentümer zu möglichen Nutzungsperspektiven durchgeführt. Im weiteren Verlauf soll mit dem Privateigentümer ein planungsrechtlicher und vertraglicher Rahmen geschaffen werden, der geeignet ist, den jahrelangen Leerstand zu beenden.
Die Genehmigung zur Nutzungsaufnahme für das Gesundheitsamt Berlin-Lichtenberg wird zeitnah durch den Bezirk erteilt. Weitere öffentliche Nutzungen stehen in Abhängigkeit zu zukünftigen Finanzierungsperspektiven über die mit nachfolgenden Haushaltsplänen entschieden werden muss. Auch kann der Fortgang der Planung des Bundesarchivs und zur Sicherung und Veröffentlichung des Archivguts der Opposition in der DDR derzeit nicht zufriedenstellen. Die entsprechenden Bedarfe wurden vom Bund noch nicht anerkannt, sodass der zentrale Entwicklungsimpuls für das Campusgelände bisher ausgeblieben ist.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Es bleibt dabei, dass sich das Land Berlin der Campusentwicklung verpflichtet fühlt. Hierfür werden die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Ein festgesetzter Bebauungsplan ist jedoch noch kein ‚Campus für Demokratie‘. Dieser kann nur mit dem Engagement des Bundes entstehen, wozu die dringend notwendige Sanierung des Bestands und die Erweiterung des Bundesarchivs gehören.“
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