Schutz internationaler Auszubildender stärken: Senat beschließt Maßnahmen für faire Anwerbung und gezielte Unterstützung

Pressemitteilung vom 15.09.2026

Aus der Sitzung des Senats am 15. September 2026:

Auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat der Berliner Senat heute den Abschlussbericht zur Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses „Kontrollierte Rahmenbedingungen für Auszubildende aus Drittstaaten“ beschlossen.

Der Abschlussbericht umfasst Maßnahmen, mit denen Auszubildende aus Drittstaaten künftig besser vor unseriösen Vermittlungspraktiken geschützt und während ihrer Ausbildung gezielt unterstützt werden sollen. Zugleich setzt sich Berlin für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards bei der Anwerbung ein.

Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Die Berichte über problematische Vermittlungspraktiken begreifen wir als Auftrag zum Handeln. Gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren haben wir daher die bestehenden Verfahren überprüft und konkrete Maßnahmen entwickelt, um internationale Auszubildende besser zu schützen und zu begleiten.“

Eine ressortübergreifende Projektgruppe hat seit Januar 2026 unter Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gemeinsam mit Bezirken, Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Oberstufenzentren, Beratungsstellen, Ermittlungsbehörden, Bundesinstitutionen, anderen Bundesländern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Rahmenbedingungen für die Anwerbung und Ausbildung internationaler Auszubildender analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet.

Der Bericht macht deutlich: Die Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten eröffnet jungen Menschen berufliche Perspektiven und trägt zur Fachkräftesicherung in den Unternehmen bei. Gleichzeitig bestehen für die Auszubildenden aber auch Risiken – etwa durch hohe Vermittlungsgebühren im Herkunftsland, Abhängigkeiten von Vermittlungsagenturen, unzureichende Sprachkenntnisse oder fehlende Informationen über Rechte und Pflichten sowie das Leben in Deutschland.

Der Senat wird deshalb die bestehenden Unterstützungsstrukturen weiterentwickeln. Geplant sind unter anderem der Ausbau niedrigschwelliger und mehrsprachiger Beratungsangebote, eine stärkere Unterstützung in arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Fragen, zusätzliche Sprachförderung sowie eine engere Vernetzung der beteiligten Stellen. Betriebe sollen zudem stärker dafür sensibilisiert werden, nur seriöse Vermittlungsagenturen zu nutzen.
Ein neues Pilotprojekt der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung soll zudem ab 1. Oktober 2026 die Beratung und gezielte Vermittlung an passende Unterstützungsangebote für Auszubildende aus Drittstaaten verbessern, etwa bei Problemen mit Vermittlungsagenturen, unklaren Aufenthalts- oder Arbeitsrechtsfragen oder Sprachschwierigkeiten.

Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung: „Damit die Ausbildung in Deutschland für internationale Auszubildende ein Erfolg wird, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und passgenaue Unterstützung. Deshalb entwickeln wir bestehende Angebote weiter und wollen sie langfristig absichern. Für Auszubildende, die von unseriösen Vermittlungspraktiken oder anderen besonderen Schwierigkeiten betroffen sind, sehen wir zusätzlichen Unterstützungsbedarf und werden hierfür gezielte Angebote schaffen.“

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft private Vermittlungsagenturen. Deren Tätigkeit ist seit 2002 nicht mehr erlaubnispflichtig und deshalb nur eingeschränkt kontrollierbar. Eine landeseigene Zertifizierung aller Anbieter ist rechtlich und organisatorisch nicht umsetzbar. Berlin wird sich deshalb auf Bundesebene für verbindliche Qualitätsstandards bei der Anwerbung von Auszubildenden aus Drittstaaten einsetzen und hierzu einen Antrag in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz einbringen.

Die ressortübergreifende Zusammenarbeit wird im zweiten Halbjahr 2026 fortgesetzt. Ziel ist eine langfristige Strategie für faire Anwerbungsprozesse, wirksamen Schutz und erfolgreiche Ausbildungsverläufe internationaler Auszubildender.