Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung vom 08.09.2026

Aus der Sitzung des Senats am 8. September 2026:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung dem Abschluss eines Abkommens zur gemeinsamen Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg seine Zustimmung erteilt. Damit verpflichten sich die drei Finanzierungspartner Berlin, Brandenburg und der Bund, die Stiftung für die nächsten vier Jahre weiterhin auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.

Gemäß Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ erhält die Stiftung zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuschüsse des Landes Berlin und des Landes Brandenburg und nimmt im Rahmen ihrer Zweckbestimmung Zuwendungen des Bundes und Dritter entgegen.

Die Stiftung umfasst Schlösser und Gärten in Potsdam, Berlin sowie an weiteren Orten in Brandenburg. Den größten Teil der Anlagen bildet die Potsdam-Berliner Kulturlandschaft. Da die Schlösser und Gärten mit ihrem Inventar und ihrer Umgebung in einem geschichtlich gewachsenen Zusammenhang stehen, ist ihre Pflege und Präsentation als Gesamtkunstwerk eine zentrale Aufgabe der Stiftung.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung des großartigen Gesamtkunstwerks als „Kultur-denkmal der Menschheit“ wurde die Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft 1990 in die UNE-SCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen.