Bebauungsplan I-B4a-3 „Hochhaus Hines – Alexanderplatz“ beschlossen
Pressemitteilung vom 25.08.2026
Aus der Sitzung des Senats am 25. August 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, den Bebauungsplanentwurf I-B4a-3 „Hochhaus Hines – Alexanderplatz“ im Bezirk Mitte beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Zustimmung vorgelegt.
Mit dem Bebauungsplan I-B4a-3 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Hochhausvorhaben auf dem Grundstück Alexanderplatz 3 geschaffen. Die Hines Immobilien GmbH wird das Bauvorhaben umsetzen. Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans dient der Änderung des bisher geltenden Bebauungsplans I-B4a aus dem Jahr 2000. Das wesentliche Planungsziel ist die Verschiebung des Standortes des geplanten 150 Meter hohen Hochhauses von der Mitte des Blockes auf die derzeit unbebaute nördliche Teilfläche. Dafür werden die Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den zulässigen Gebäudehöhen geändert. Der Entwurf des Bebauungsplans legt bereits einen Mindestwohnanteil von rund 2400 Quadratmeter Geschossfläche fest, eröffnet aber zugleich die Option oberhalb des Sockelbereichs einen Wohnanteil von bis zu rund 38.000 Quadratmeter Geschossfläche zu realisieren. Die Festlegung auf eine konkrete Nutzungsverteilung erfolgt im weiteren Planungsprozess unter Berücksichtigung planerischer, technischer und funktionaler Anforderungen sowie in enger Abstimmung mit der Vorhabenträgerin.
Eine wesentliche Voraussetzung für das Bebauungsplanverfahren ist die im Jahr 2021 zwischen der Vorhabenträgerin und den Berliner Verkehrsbetrieben abgeschlossene Grundsatzvereinbarung. Darin wurden grundlegende Regelungen zur Sicherung, Ertüchtigung und Überwachung der im Bereich des Bauvorhabens gelegenen U-Bahnanlagen und die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin vereinbart.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung eines weiteren wesentlichen Elements der städtebaulichen Neugestaltung und Aufwertung am Alexanderplatz gelegt. Als einer der wichtigsten und besterschlossenen Standorte Berlins eignet sich dieser Ort in besonderer Weise für die Ansiedlung zentraler urbaner Funktionen. Der auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahren weiterentwickelte Entwurf des Büros Kleihues + Kleihues garantiert ein architektonisch anspruchsvolles Hochhaus, das dem Platz und seiner herausgehobenen Bedeutung gerecht wird.“
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