Verwaltungsreform – große Fortschritte in der Implementierung
Pressemitteilung vom 25.08.2026
Aus der Sitzung des Senats am 25. August 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den ersten turnusmäßigen Bericht zum Fortschritt der Verwaltungsreform beraten. Aus dem Bericht geht hervor, dass im ersten Halbjahr 2026 deutliche Fortschritte erreicht werden konnten.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Die Berliner Verwaltungsreform ist die Grundlage für ein funktionierendes Berlin – und ein Kernanliegen des Senats. Nach dem Inkrafttreten des Landesorganisationsgesetzes zu Anfang des Jahres wird die Verwaltungsreform nun Schritt für Schritt implementiert und erfolgreich vorangetrieben. Die Ergebnisse werden in der nächsten Legislaturperiode noch spürbarer werden, wenn alle Instrumente und neuen Regeln in der Verwaltung umgesetzt sind. Damit wird die Verwaltung in Berlin schneller, effizienter und leistungsfähiger – für alle Berlinerinnen und Berliner.“
Fortschritte werden im ersten Halbjahr 2026 in mehreren Bereichen gemeldet. Mit dem Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) am 19. Juli 2026 und dem damit verbundenen Erlass des Gesamtkatalogs aller Aufgaben der Berliner Verwaltung wurde ein wesentliches Element der Verwaltungsreform abgeschlossen. Erstmalig liegen ein zentraler Überblick und eine klare Zuordnung aller Aufgaben der Berliner Verwaltung vor. Damit wird auch eine verbesserte gesamtstädtische Steuerung der Senatsverwaltungen möglich. Die Senatsverwaltungen tragen die Verantwortung für die Rahmensetzung in den einzelnen Politikfeldern, unter anderem durch die Betrachtung der notwendigen Ressourcen. Mit dem Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) war zuvor im Mai 2026 ein weiteres wichtiges Element im Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Eine umfassende Überarbeitung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (Allgemeiner Teil, GGO I) beinhaltet darüber hinaus neue Vorgaben für Fristen und Genehmigungsfiktionen innerhalb der Verwaltung sowie für die Aufbauorganisation der Berliner Verwaltung.
Hintergrund
Die Verwaltungsreform ist ein Kernanliegen des Berliner Senats. Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesorganisationsgesetzes (LOG BE) am 1. Januar 2026 und mit der Änderung der Berliner Verfassung am 26. Juni 2025 wurde die gesetzliche Grundlage für eine Neuausrichtung der Berliner Verwaltung gelegt. Damit diese neuen Regelungen auch in der Berliner Verwaltung wirken und von den Berlinerinnen und Berlinern spürbare Verbesserungen erlebt werden, wurde unmittelbar nach Beschluss des Gesetzes ein ebenen- und ressortübergreifendes Projekt zu Implementierung der Verwaltungsreform aufgesetzt.
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Presse- und Informationsamt des Landes Berlin