Bericht zur Ausgestaltung des Kleingewässerprogramms

Pressemitteilung vom 25.08.2026

Aus der Sitzung des Senats am 25. August 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, seinen Bericht an das Abgeordnetenhaus zur Ausgestaltung des Kleingewässerprogramms beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat in einem Antrag aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bezirken und unter Berücksichtigung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Ziele des bestehenden Kleingewässerprogramms voranzutreiben und damit eine langfristige Umsetzung von Sanierung, Erhalt und Renaturierung der Berliner Kleingewässer vorzubereiten.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt berichtet, dass eine Übersicht mit Darstellung des hydrologischen und naturschutzfachlichen Zustands sowie der erforderlichen Aufwertungsmaßnahmen erarbeitet wurde. Die zugehörige Datenbank wird derzeit mit Unterstützung der Stiftung Naturschutz Berlin georeferenziert und standardisiert und soll Ende 2026 vorliegen. Für das erste Quartal 2027 ist die Dokumentation der Maßnahmen sowie die Veröffentlichung von Best-Practice-Projekten geplant. Auf Grundlage der Meldungen der Bezirke liegt zudem eine Priorisierung der Kleingewässer nach Bedarf an ökologischer beziehungsweise hydrologischer Aufwertung vor. Auf dieser Basis werden Mittel aus dem Kleingewässerprogramm an die Bezirke für Aufwertungsmaßnahmen übertragen.

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit der Priorisierung wissen wir jetzt genau, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Auf dieser Grundlage fließen die Mittel aus dem Kleingewässerprogramm dorthin, wo sie den größten ökologischen Nutzen entfalten.“

Berlin verfügt über rund 700 Kleingewässer. Ihre Renaturierung ist eine langfristige Aufgabe, die entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen über einen längeren Zeitraum erfordert.