Berlin passt Gebühren für landeseigene Friedhöfe an

Pressemitteilung vom 11.08.2026

Aus der Sitzung des Senats am 11. August 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die vierte Änderung der Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe beschlossen. Der Rat der Bürgermeister hat am 28. Mai sein Einverständnis mit dem Entwurf erklärt.

Die Gebühren für Bestattungen, die Bereitstellung von Feierhallen und andere Friedhofsleistungen waren lange Zeit stabil geblieben. Steigende Kosten fingen die Friedhofsverwaltungen bislang vor allem durch Einsparungen bei Personal und Sachmitteln auf. Diese Reserven sind inzwischen ausgeschöpft – eine Anpassung der Gebühren lässt sich nicht länger vermeiden.
Im gleichen Zug wurden neue umsatzsteuerliche Vorgaben berücksichtigt und die Verordnung redaktionell überarbeitet: Die Tarife sind jetzt klarer aufgebaut und leichter nachzuvollziehen. Im Vergleich zu anderen Großstädten wie Potsdam oder Hamburg sind die Gebühren für die Berliner landeseigenen Friedhöfe weiterhin geringer.

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir haben die Friedhofsgebühren lange stabil gehalten und mit den vorhandenen Mitteln sparsam gewirtschaftet. Jetzt kommen wir an einer Anpassung nicht vorbei. Gleichzeitig haben wir die Tarife übersichtlicher gestaltet.“