Senat beschließt Parkgebührenermäßigungen für stationsloses Carsharing

Pressemitteilung vom 11.08.2026

Aus der Sitzung des Senats am 11. August 2026:

Auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, befasste sich der Senat heute mit den Parkgebührenermäßigungen für das stationslose Carsharing. Diese Ermäßigungen gelten seit 2023 und sind bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Sie wurden heute – nach erfolgter Zustimmung durch den Rat der Bürgermeister – mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Carsharing wird als wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der Mobilitätswende durch eine Parkgebührenermäßigung gefördert, sofern die Teilnahme am elektronischen Parkraummanagementsystem (sogenanntes Handy-Parken) erfolgt.

Darüber hinaus wird der Einsatz von elektrisch betriebenen stationslosen Carsharing-Fahrzeugen (mit einem E-Kennzeichen) aufgrund ihrer klima- und umweltfreundlichen Gesamtbilanz durch zusätzliche Halbierung der Parkgebühren besonders gefördert.

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Carsharing stellt individuelle Mobilität als Ergänzung zu unserem weitreichenden ÖPNV-Angebot genau dann zur Verfügung, wenn sie benötigt wird. So müssen weniger Berlinerinnen und Berliner eigene Autos bereithalten, die oft ungenutzt am Straßenrand stehen. Mit den geringeren Parkgebühren fördert das Land Berlin weiterhin die klimafreundliche Mobilität des Carsharings.”