Digitale Medien-Staatsvertrag

Pressemitteilung vom 11.08.2026

Aus der Sitzung des Senats am 11. August 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, dem Entwurf eines Neunten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Digitale Medien-Staatsvertrag) zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister ermächtigt, diesen Staatsvertrag nach Unterrichtung des Berliner Abgeordnetenhauses zu unterzeichnen.

Mit dem Digitale Medien-Staatsvertrag soll der medienrechtliche Rahmen an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Ziel ist es, auch im digitalen Raum die kommunikativen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu sichern und europäische Vorgaben wirksam umzusetzen.

Der Staatsvertrag enthält die erforderlichen Regelungen zur Durchführung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA), der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) sowie der KI-Verordnung der Europäischen Union. Neben punktuellen Anpassungen des bestehenden Medienrechts werden vor allem die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über die aus diesen europäischen Rechtsakten resultierenden Verpflichtungen geregelt. Darüber hinaus schafft der Staatsvertrag die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von KI-gestützten Instrumenten („KIVI“) durch die Medienaufsicht.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich am 25. Juni 2026 auf den Entwurf verständigt und vereinbart, nun die erforderlichen Vorunterrichtungen der Landesparlamente einzuleiten. Die Unterzeichnung des Staatsvertrags soll spätestens im Januar 2027 erfolgen.