Start des Digitalchecks für das Land Berlin
Pressemitteilung vom 11.08.2026
Aus der Sitzung des Senats am 11. August 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den Start des Digitalchecks für das Land Berlin beschlossen. Künftig ist der Digitalcheck verbindlich anzuwenden. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik umgesetzt.
Der Digitalcheck ist ein Instrument, mit dessen Hilfe die Digitaltauglichkeit von Rechtsnormen in ihrem Entstehungsprozess frühzeitig mitgedacht wird. Rechtliche Digitalisierungshindernisse können auf diese Weise minimiert beziehungsweise digitaltaugliche Rechtsnormen gestärkt werden. Die (elektronische) Interaktion von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Berliner Verwaltung kann durch das frühzeitige Mitdenken von digitalen Vollzugsmöglichkeiten verbessert und Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet werden. Damit entspricht die Berliner Verwaltung der Erwartungshaltung der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Bezug auf die Digitalisierung.
Grundlage des Senatsbeschlusses ist ein im November 2024 durch den Senat beschlossenes Eckpunktepapier, welches die wesentlichen inhaltlichen und methodischen Kernelemente des Berliner Digitalchecks festgelegt hat. Darauf aufbauend wurden die Methoden und Tools des Digitalchecks im Detail entwickelt und in einer Pilotphase anhand eines Gesetzesvorhabens erprobt. Das nun vom Senat beschlossene Umsetzungskonzept führt den Digitalcheck verbindlich ein.
Der Digitalcheck wird bei jedem Gesetzesentwurf der Exekutive angewandt. Er findet zudem Anwendung auf Rechtsverordnungen und Änderungsverordnungen, wenn sie im Kontext einer Gesetzesänderung erlassen werden oder sofern sie mit einer Anpassung oder Einführung von Verfahrensregelungen einhergehen.
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