Senat beschließt Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts

Pressemitteilung vom 09.06.2026

Aus der Sitzung des Senats am 9. Juni 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, den Neuerlass einer in Kraft befindlichen Rechtsverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Börsenrechts beschlossen.

Die Landesregierung wird an verschiedenen Stellen des Börsengesetzes ermächtigt, die jeweiligen Sachverhalte (wie zum Beispiel die Wahl des Börsenrates) durch Rechtsverordnung näher zu bestimmen. Die Landesregierung kann diese Ermächtigung wiederum durch Rechtsverordnung auf die Börsenaufsichtsbehörde übertragen. Der Senat hat von dieser im Börsengesetz
eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die zwischenzeitlich erfolgte, mit umfassenden Änderungen einhergegangene Neufassung des Börsengesetzes hat zu erheblichem Änderungsbedarf an der bisherigen Verordnung geführt. Mit dem Neuerlass wird die Verordnung an die aktuelle Rechtslage angepasst und eine einheitliche sowie rechtssichere Regelung börsenrechtlicher Verfahren sichergestellt.