Senat befasst sich mit Friedhofsgebühren

Pressemitteilung vom 19.05.2026

Aus der Sitzung des Senats am 19. Mai 2026:

Der Senat hat auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, eine Änderung der Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird vor einer Beschlussfassung zunächst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Für einen längeren Zeitraum sind die Gebühren auf den landeseigenen Friedhöfen des Landes Berlin unverändert geblieben. Die Verwaltungen haben steigende Kosten unter anderem durch Personal- sowie Sachkosteneinsparungen ausgeglichen. Angesichts des unverändert anhaltenden allgemeinen Kostendrucks erfordert die sachgerechte und nachhaltige Finanzierung der Friedhofsdienstleistungen nunmehr eine moderate Anpassung der Gebührenordnung.

Dabei müssen auch neue umsatzsteuerliche Vorgaben berücksichtigt und die Gebühren entsprechend angepasst werden. Gleichzeitig erfolgt eine redaktionelle Überarbeitung der Verordnung und eine Verbesserung der Übersichtlichkeit der Tarifstruktur, um die Gebühren für die Nutzerinnen und Nutzer transparenter und einfacher nachvollziehbar zu machen.

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Die Anpassung der Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe ist eine verantwortungsvolle Maßnahme, um deren angemessene und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Wir haben lange sparsam mit den vorhandenen Mitteln gewirtschaftet – neue umsatzsteuerliche Rahmenbedingungen und der anhaltende Kostendruck machen die jetzige Anpassung jedoch unumgänglich. Gleichzeitig haben wir die Tarifstruktur klarer und transparenter gestaltet.“