Bebauungsplan für den Hardenbergplatz beschlossen

Pressemitteilung vom 05.05.2026

Aus der Sitzung des Senats am 5. Mai 2026:

Der Senat hat heute den vom Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans 4-69c (Hardenbergplatz) beschlossen. Der Bebauungsplan wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Er umfasst die vollständige Fläche des Hardenbergplatzes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Zu dem rund 2,6 Hektar großen Plangebiet gehören auch der Vorplatz des Bahnhofs Zoologischer Garten sowie eine Teilfläche der Hardenbergstraße. Die Platzfläche des Hardenbergplatzes wird mit dem Bebauungsplan erstmals planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „ÖPNV-Verkehrsplatz und Stadtplatz“ gesichert. Damit wird die Grundlage für den Ausbau des Hardenbergplatzes zu einer modernen Mobilitätsdrehscheibe und einem attraktiven Entrée in die City West geschaffen.
Das Land Berlin wird in einem nachfolgenden qualifizierenden Verfahren die einzelnen Flächennutzungen und -gestaltungen konkretisieren. Hierbei stehen insbesondere die Anforderungen an einen leistungsfähigen und sicheren ÖPNV sowie die hochwertige Platzgestaltung und die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Klimaanpassungsgesetz im Vordergrund.

Der Hardenbergplatz liegt im Gebiet „Hertzallee/Hardenbergplatz“ mit außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung. Der Senat hat im Mai 2022 den dazugehörigen Rahmenplan beschlossen. Der Bebauungsplan steht somit in engem stadträumlichem und funktionalem Zusammenhang mit den geplanten Bauvorhaben an der Hertzallee. Die bestehende Betriebsendhaltestelle für die Busse der BVG wird perspektivisch neu errichtet. Für diese Baumaßnahme ist eine temporäre Verlagerung der Busse auf eine nördliche Teilfläche des Hardenbergplatzes erforderlich. Hierfür schafft der Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage.