Senat beschließt Konnexitätsausführungsgesetz
Pressemitteilung vom 05.05.2026
Aus der Sitzung des Senats am 5. Mai 2026:
Der Senat hat heute das von Finanzsenator Stefan Evers am 14. April 2026 eingebrachte Konnexitätsausführungsgesetz beschlossen. Der Rat der Bürgermeister hatte dem Gesetzentwurf am 30. April 2026 zugestimmt. Zwei wesentliche Ziele des Gesetzes sind die maßgebliche Stärkung der Funktionsfähigkeit der Bezirksverwaltung und die nachhaltige Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung.
Konkret geht es bei dem neuen, eigenständigen Landesgesetz um die systematische, rechtssichere und transparente Anwendung des in der Verfassung von Berlin bereits angelegten Konnexitätsprinzips (Artikel 85 Absatz 3 Satz 1).
Das Konnexitätsausführungsgesetz soll künftig als verbindliche Rechtsgrundlage für die angemessene finanzielle wie personelle Ausstattung der Berliner Bezirke fungieren. Diese Neuregelung ist wichtig, damit die Bezirke bei der Zuweisung neuer oder veränderter öffentlicher Aufgaben strukturell nicht überlastet werden.
Die Bezirke nehmen als eigenverantwortliche Verwaltungseinheiten Aufgaben des Landes Berlin wahr. Umso mehr kommt es darauf an, dass Bedarfe frühzeitig festgestellt, Ausgleichsentscheidungen beschleunigt und Haushaltsplanungen verlässlich und transparent aufgestellt werden können. Ein zentraler Punkt hierbei: Die fachlich zuständige Senatsverwaltung wird bei Gesetz- oder Rechtsverordnungsentwürfen für neue oder geänderte öffentliche Aufgaben verpflichtet, frühzeitig finanzielle und personelle Auswirkungen für die Bezirke zu prüfen. Enthalten sind dabei auch Maßnahmen aus dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Landesorganisationsgesetz (§ 18 Absatz 2).
Das Konnexitätsausführungsgesetz soll spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens unter wissenschaftlicher Begleitung evaluiert werden.
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