Senat bringt Konnexitätsausführungsgesetz auf den Weg: Maßgebliche Stärkung der Funktionsfähigkeit der Bezirksverwaltung – Verbesserung gesamtstädtischer Steuerung

Pressemitteilung vom 14.04.2026

Aus der Sitzung des Senats am 14. April 2026:

Die Funktionsfähigkeit der Bezirksverwaltung soll maßgeblich gestärkt, die gesamtstädtische Steuerung nachhaltig verbessert werden. Das sind zwei wesentliche Ziele des Konnexitätsausführungsgesetzes. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers zur Kenntnis genommen.

Konkret geht es bei dem neuen, eigenständigen Landesgesetz um die systematische, rechtssichere und transparente Anwendung des in der Verfassung von Berlin bereits angelegten Konnexitätsprinzips (Artikel 85 Absatz 3 Satz 1).

Das Konnexitätsausführungsgesetz soll künftig als verbindliche Rechtsgrundlage für die angemessene finanzielle wie personelle Ausstattung der Berliner Bezirke fungieren. Diese Neuregelung ist wichtig, damit die Bezirke bei der Zuweisung neuer oder veränderter öffentlicher Aufgaben strukturell nicht überlastet werden.

Die Bezirke nehmen als eigenverantwortliche Verwaltungseinheiten Aufgaben des Landes Berlin wahr. Umso mehr kommt es darauf an, dass Bedarfe frühzeitig festgestellt, Ausgleichsentscheidungen beschleunigt und Haushaltsplanungen verlässlich und transparent aufgestellt werden können. Ein zentraler Punkt hierbei: Die fachlich zuständige Senatsverwaltung wird bei Gesetz- oder Rechtsverordnungsentwürfen für neue oder geänderte öffentliche Aufgaben verpflichtet, frühzeitig finanzielle und personelle Auswirkungen für die Bezirke zu prüfen. Enthalten sind dabei auch Maßnahmen aus dem zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Landesorganisationsgesetz (Paragraf 18 Absatz 2).

Stefan Evers, Senator für Finanzen: „Wer Aufgaben überträgt, muss auch die notwendigen Mittel bereitstellen – dieses Prinzip setzen wir mit dem Konnexitätsausführungsgesetz nun klar und verbindlich um. Damit stärken wir die Bezirke strukturell, schaffen mehr Planungssicherheit und treiben die Verwaltungsreform konsequent voran. Es schärft gezielt das Kosten- und Effizienzbewusstsein der Berliner Verwaltung. Das ist ein weiterer Schritt hin zu einer leistungsfähigen Verwaltung – und das tut Berlin gut.“

Das Konnexitätsausführungsgesetz soll spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens unter wissenschaftlicher Begleitung evaluiert werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Die Beschlussfassung wird bis zum Vorliegen dieser Stellungnahme zurückgestellt.