Senat befasst sich mit den Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken
Pressemitteilung vom 10.03.2026
Aus der Sitzung des Senats am 10. März 2026:
Der Senat hat sich heute mit den von der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, vorgelegten Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken befasst. Diese sollen an die Stelle der Verwaltungsvorschriften vom 15. Dezember 2009 treten und einheitliche Verfahrensweisen im Kleingartenwesen hinsichtlich der Anlegung, Verwaltung und Verpachtung landeseigener Kleingartenanlagen sicherstellen. Vor dem Erlass wird die Vorlage nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Zu den wichtigsten Änderungen der Verwaltungsvorschriften gehört die Anpassung der Kleingartengröße auf 250 Quadratmeter, im Ausnahmefall bis zu 300 Quadratmeter anstatt der bisherigen Größe von 400 Quadratmeter, allerdings lediglich bei Neuanlage und Unterpächterwechsel. Ziel ist es, mehr Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Kleingärten zu ermöglichen. Weitere Anpassungen gibt es unter anderem beim Verhältnis der Bebauung zur Kleingartengröße, bei Maßnahmen des Klima- und Umweltschutzes sowie bei der Nutzung des Kleingartens beziehungsweise bei den Vorgaben hinsichtlich der Kleingartenausstattung.
Kontakt
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin