Diversity-Landesprogramm 2.0 fördert Zugang zu Verwaltungsleistungen für alle Menschen
Pressemitteilung vom 10.03.2026
Aus der Sitzung des Senats am 10. März 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, das Diversity-Landesprogramm 2.0 – Diversitygerechte Verwaltungsleistungen beschlossen. Aufbauend auf den Erfahrungen des ersten Diversity-Landesprogramms liegt der Fokus darauf, bei der Entwicklung und dem Angebot von Verwaltungsleistungen die Vielfalt der Stadtgesellschaft zu berücksichtigen.
Beschlossen wurden 58 Maßnahmen. Durch das Diversity-Landesprogramms sollen Angebote der Verwaltung für die Menschen verbessert und bestehende Hürden abgebaut werden. Dazu gehören Fortbildungen für Beschäftigte, um noch besser auf verschiedene Lebens- und Bedarfslagen der Menschen eingehen zu können. Zudem werden Prozesse und Kommunikationswege überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden.
Senatorin Cansel Kiziltepe: „Unsere Gesellschaft ist vielfältig, und diese Vielfalt soll sich auch in den Angeboten unserer Verwaltung zeigen. Unsere Verwaltung muss für alle Menschen zugänglich sein, und sie muss so funktionieren, dass sie den Menschen hilft und sie nicht mit unnötigen Hürden konfrontiert. Mit dem Diversity-Landesprogramm 2.0 wollen wir sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexueller Identität, von den Angeboten der Verwaltung profitieren.“
Die Umsetzung des Diversity-Landesprogramms erfolgt in einem Zeitraum von drei Jahren. Dabei soll es durch ein Gremium auf Leitungsebene sowie durch Formate der Einbindung von Zivilgesellschaft begleitet und weiterentwickelt werden.
Zum Hintergrund: Das Diversity-Landesprogramm ist eine landesweite Strategie und ein Maßnahmenpaket des Berliner Senats zur nachhaltigen Verankerung von Diversity und Antidiskriminierung in den Strukturen und Abläufen der Berliner Verwaltung, gemäß Paragraf 11 und 12 Landesantidiskriminierungsgesetz. Das erste Diversity-Landesprogramm mit den Schwerpunkten Personalmanagement und Öffentlichkeitsarbeit wurde 2020 vom Senat beschlossen und bis 2023 umgesetzt. Das zweite Diversity-Landesprogramm besteht aus zwei Säulen:
1. Personal & Diversity unter Federführung der Abteilung Landespersonal der
Senatsverwaltung für Finanzen (Senatsbeschluss vom 23. September 2025).
2. Diversitygerechte Verwaltungsleistungen unter Federführung der Abteilung
Antidiskriminierung und Vielfalt der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
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