Mehr Sicherheit und klare Regeln: Görlitzer Park ab 1. März nachts geschlossen

Pressemitteilung vom 27.02.2026

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Ab dem 1. März 2026 wird der Görlitzer Park in den Nachtstunden geschlossen. Die Maßnahme ist Teil des Berliner Sicherheitsgipfels und dient dazu, Sicherheit und Sauberkeit im Park und seinem Umfeld nachhaltig zu verbessern. Ziel ist es insbesondere, Betäubungsmittelkriminalität und damit verbundene Gewaltdelikte wirksam einzudämmen.

Die nächtliche Schließung ist eine gezielte, zeitlich begrenzte Maßnahme innerhalb eines umfassenden Maßnahmenpakets. Sie wird durch verstärkte Polizeipräsenz, Präventionsangebote und soziale Hilfsprogramme flankiert. Die Wirkung der Regelung wird im Laufe des Jahres evaluiert.

Folgende Öffnungszeiten des Görlitzer Parks sind vorgesehen:

  • 23. September bis 13. Mai: 6–22 Uhr
  • 14. Mai bis 22. September: 6–23 Uhr

Die neuen Öffnungszeiten werden an allen Eingängen zum Görlitzer Park sichtbar und verständlich ausgehängt. Die Umsetzung der Schließung übernimmt ein privater Wachdienst.
Die Drehkreuze bleiben in eine Richtung zum Verlassen des Parks jederzeit offen.

Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Wir wollen, dass der Görlitzer Park wieder ein Ort für Familien mit Kindern, Jugendliche und ältere Menschen wird – nicht für Kriminelle. Deshalb ist die nächtliche Schließung jetzt notwendig geworden. Gleichzeitig erhöhen wir die Polizeipräsenz im Umfeld, damit Kriminelle nicht einfach in die Nebenstraßen ausweichen. Parallel setzen wir auf soziale Angebote, Präventionsarbeit und gezielte Hilfsprogramme für Drogenabhängige, um nachhaltige Veränderungen zu erreichen. Wir werden diese Maßnahmen sorgfältig evaluieren, bei Bedarf nachsteuern und weitere Schritte einleiten. Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht darauf, sich in Berlin angstfrei bewegen und ihren Park sicher nutzen zu können.“

Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir versprechen uns von der Schließung einen spürbaren Rückgang der Kriminalität. Alle bisherigen, milderen Maßnahmen der vergangenen Jahre haben keinen Erfolg erzielt. Deshalb setzen wir jetzt mit der nächtlichen Schließung eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit um. Eine Evaluation wird die Wirksamkeit der Umfriedung des Görlitzer Parks in diesem Jahr untersuchen.“

Hintergrund: Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Grünanlagengesetzes wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um eine nächtliche Schließung des Görlitzer Parks zu ermöglichen. Auf dieser Basis wurde im März 2024 von dem zuständigen Eingriffsrecht Gebrauch gemacht und die Umsetzung der beim Sicherheitsgipfel vereinbarten Umfriedung und nächtlichen Schließung übernommen, nachdem das zuständige Bezirksamt dies abgelehnt hatte.

Die Schließung ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets des Sicherheitsgipfels zur Verbesserung von Sicherheit und Sauberkeit sowie zur Reduzierung von Drogenkonsum und Obdachlosigkeit. Im verabschiedeten Doppelhaushalt stehen hierfür erneut rund 27,84 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Senat unterstützt die Bezirke in verschiedenen Bereichen, die zur Stabilisierung der Situation beitragen, unter anderem durch Parkläufer, Angebote der Drogenberatung und Maßnahmen zur Stadtsauberkeit. Auch das am Standort angesiedelte Präventionsprojekt zur aufsuchenden Sozialarbeit mit Schwerpunkt auf konsumierenden Minderjährigen im Umfeld des Kottbusser Tors ist für die kommenden Jahre gesichert. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr und Umwelt, die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hatten sich darüber verständigt, das Projekt fortzuführen.