Bericht nach § 24 Abs. 4 EGovG Bln für das 4. Quartal 2025 beschlossen

Pressemitteilung vom 24.02.2026

Aus der Sitzung des Senats am 24. Februar 2026:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den vierteljährlichen Bericht nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln für das vierte Quartal 2025 beschlossen.

Das ITDZ Berlin ist zentraler IT- Dienstleister der Berliner Verwaltung und stellt allen Behörden und Einrichtungen die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik sowie IT-Basisdienste zur Verfügung. Kann das ITDZ diese Leistung nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern oder bestehen andere Gründe, kann die IKT-Staatssekretärin nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln Ausnahmen von dieser Abnahmepflicht gestatten. Über die gewährten Ausnahmen ist dem Abgeordnetenhaus quartalsweise zu berichten.

Der Bericht über das vierte Quartal 2025 wurde nunmehr beschlossen. Es gab in diesem Quartal keine Ausnahmen.