Senat beschließt einheitliche Stelle für die Datenverarbeitung im Gewerberecht
Pressemitteilung vom 06.01.2026
Aus der Sitzung des Senats am 6. Januar 2026:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, beschlossen, die Berliner Bezirke gemäß Paragraf 155 Absatz 5 der Gewerbeordnung (GewO) für Zwecke der Datenverarbeitung als einheitliche Stelle zu bestimmen.
Die Bezirke nehmen – jeweils nach ihrer örtlichen Zuständigkeit – gewerberechtliche Ordnungsaufgaben wahr und nutzen hierfür ein digitales Fachverfahren, das als zentrale Datenbank für Gewerbedaten dient.
Um den Datenaustausch zwischen den für den Vollzug des Gewerberechts zuständigen Stellen bezirksübergreifend zu erleichtern, macht der Senat von der den Stadtstaaten vorbehaltenen Befugnis des Pararaf 155 Absatz 5 GewO Gebrauch und fasst die zuständigen Behörden mehrerer Verwaltungseinheiten zu einer einheitlichen Stelle zusammen.
Der unmittelbare Zugriff der Gewerbebehörden auf relevante Gewerbedaten – auch über die Bezirksgrenzen hinweg – ist für einen Stadtstaat wie Berlin unerlässlich und gewährleistet eine effiziente, zeitnahe und einheitliche Aufgabenerfüllung.
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