Kapitalverzinsung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2026 festgelegt
Pressemitteilung vom 09.12.2025
Aus der Sitzung des Senats am 9. Dezember 2025:
Der Senat hat heute auf Vorlage der zuständigen Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, die Verordnung über die angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) für das Jahr 2026 erlassen. Das betriebsnotwendige Kapital der BSR und der BWB ist jeweils mit drei Prozent zu verzinsen. Grundlage für die Verordnung ist Paragrapf 16 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG). Das betriebsnotwendige Kapital ergibt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und dem Abzugskapital. Der Senat setzt den Zinssatz jährlich durch Rechtsverordnung fest.
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