Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Berlin
Pressemitteilung vom 02.12.2025
Aus der Sitzung des Senats am 2. Dezember 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, die Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten in das Abgeordnetenhaus Berlin beschlossen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 1356/2024, auch Überprüfungs-Verordnung genannt. Der Gesetzentwurf des Senats sieht vor, dass künftig das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) gemeinsam mit der Polizei Berlin und der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung die ab 12. Juni 2026 verpflichtende Überprüfung von unerlaubt eingereisten Personen im Inland übernehmen wird. Das Überprüfungsverfahren im Inland ist Teil der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Durch die Überprüfung im Inland soll sichergestellt werden, dass die Identität unerlaubt eingereister Drittstaatsangehöriger rasch festgestellt und Gesundheits- und Sicherheitsrisiken frühzeitig erkannt werden. Auch eventuell bestehende Vulnerabilitäten sollen im weiteren Verfahren durch frühzeitige Erhebungen besser berücksichtigt werden können.
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