Weitergewährung der Rettungsdienstpauschale auch 2026
Pressemitteilung vom 02.12.2025
Aus der Sitzung des Senats am 2. Dezember 2025:
Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, die Weitergewährung der Rettungsdienstzulage auch im Jahr 2026 beschlossen. Die Rettungsdienstzulage in Höhe von fünf Euro je berichtspflichtiger Alarmierung wird seit Dezember 2022 gezahlt, um der hohen Einsatzbelastung der im Rettungsdienst tätigen Dienstkräfte auch in materieller Hinsicht Rechnung zu tragen. Die Regelung in der Erschwerniszulagenverordnung ist bis Ende 2025 befristet. Mit dem heutigen Beschluss des Senats kann die Rettungsdienstzulage auch im Jahr 2026 weitergezahlt werden.
Innensenatorin Iris Spranger: „Die im Rettungsdienst tätigen Dienstkräfte der Berliner Feuerwehr leisten Tag für Tag Außergewöhnliches. Gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr hat mein Haus bereits viele Maßnahmen ergriffen, um die hohe Einsatzbelastung zu reduzieren. Mit der Verabschiedung der umfassenden Reform des Rettungsdienstgesetzes, das sich derzeit im parlamentarischen Verfahren im Abgeordnetenhaus befindet, werden weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht. Bis diese greifen, ist es notwendig, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rettungsdienstzulage weiter zu bezahlen, auch als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für ihre Arbeit.“
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