Bericht nach § 24 Abs. 4 EGovG Bln für das 3. Quartal 2025 beschlossen
Pressemitteilung vom 02.12.2025
Aus der Sitzung des Senats am 2. Dezember 2025:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den vierteljährlichen Bericht nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln für das dritte Quartal 2025 beschlossen.
Das ITDZ Berlin ist zentraler IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung und stellt allen Behör-den und Einrichtungen die verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik sowie IT-Basisdienste zur Verfügung. Kann das ITDZ diese Leistung nicht innerhalb an-gemessener Frist oder nicht zu marktüblichen Preisen liefern oder bestehen andere Gründe, kann die IKT-Staatssekretärin nach § 24 Absatz 4 EGovG Bln Ausnahmen von dieser Abnahmepflicht gestatten. Über die gewährten Ausnahmen ist dem Abgeordnetenhaus quartalsweise zu berichten.
Der Bericht über das dritte Quartal 2025 wurde jetzt beschlossen. Es gab in diesem Quartal eine Ausnahme seitens der Senatsverwaltung für Finanzen, welche bei der Senatskanzlei angezeigt wurde. Sie betrifft die technische Infrastruktur für den Betrieb von LLM-Modellen (GPU-Server) bei der Verwaltungsakademie Berlin, die unter anderem für die landesweite Einführung des KI-Assistenten BAK_KI benötigt wird.
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