Senat beschließt Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes

Pressemitteilung vom 18.11.2025

Aus derm Sitzung des Senats am 18. November 2025:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes beschlossen.

Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen vor, die investive Kreditfähigkeit der Charité – Universitätsmedizin Berlin zu prüfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Berliner Universitätsmedizingesetz zunächst befristet auf zehn Jahre eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, welche die Charité vom hochschulrechtlichen Verbot von Krediten und Sonderfinanzierungen für investive Zwecke ausnimmt. Dies berücksichtigt die Besonderheit der Charité in der Einheit von Forschung und Lehre, aber auch die Krankenversorgung. Ferner sollen durch das Gesetz im neuen Charité-Vertrag für die Jahre 2025 bis 2028 vereinbarte Änderungen umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.