Senat beschließt Entwurf einer Neufassung des Statuts der nichtrechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Pressemitteilung vom 04.11.2025

Aus der Sitzung des Senats am 4. November 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sarah Wedl-Wilson, beschlossen, den Entwurf einer Neufassung des Statuts der nichtrechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts Gedenkstätte Deutscher Widerstand dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Statut der zum 1. September 1994 errichteten nichtrechtsfähige Stiftung ist nicht mehr zeitgemäß. Mit der vorgelegten Neufassung sollen Abläufe transparenter und klarer gestaltet werden: Insbesondere das stark erweiterte Aufgabenspektrum der Stiftung soll nachlesbar sein und neue digitale Formen – sowohl für Verwaltungsabläufe als auch für Gremiensitzungen – sollen ermöglicht und Verfahren dadurch vereinfacht werden. Das Statut wird mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin in Kraft treten.