Neufassung der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins
Pressemitteilung vom 04.11.2025
Aus der Sitzung des Senats am 4. November 2025:
Der Senat von Berlin hat heute nach der am 16. Oktober 2025 erfolgten Befassung des Rats der Bürgermeister die vom Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, am 16. September 2025 vorgelegte Neufassung der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) beschlossen.
Erklärtes Ziel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist das nachhaltige, wirtschaftliche, schnelle und rechtssichere Planen und Bauen in Berlin. Dieses Ziel unterstützt seit über 50 Jahren die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins. Sie beschreibt die Prozessabläufe von der Bedarfsermittlung und Planung über die Durchführung von Baumaßnahmen bis zur Übergabe. Richtlinien und Formulare gewährleisten ein einheitliches, wirtschaftliches und rechtssicheres Verwaltungshandeln aller Baudienststellen des Landes Berlin und vereinfachen wesentlich große Teile des Bearbeitungsprozesses.
Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift ist erforderlich, da die nach § 6 Absatz 5 AZG maximale Geltungsdauer von zehn Jahren für die bisherige ABau erreicht war.
Der Neufassung der ABau ging ein umfassender Evaluationsprozess voraus. Im Fokus standen dabei:
- Verschlankung und Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift ohne gravierende Eingriffe in die Struktur der ABau
- Einbinden aktueller Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit
- Identifizieren und Umsetzen von Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung/ Verfahrensvereinfachungen
- die Vereinheitlichung und Aktualisierung von Formularen in den Vergabe- und Vertragshandbüchern (ABau Teile IV und V).
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