Senat passt Verordnung über die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an

Pressemitteilung vom 04.11.2025

Aus der Sitzung des Senats am 4. November 2025:

Der Senat von Berlin hat heute den von der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, am 19. August 2025 eingebrachten Entwurf einer Änderungsverordnung beschlossen, nachdem der Rat der Bürgermeister der Vorlage am 16. Oktober 2025 zugestimmt hatte.

Ziel ist es, die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an die geltende Rechtslage des Digitale-Dienste-Gesetzes und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes anzupassen. Die sich aus der Änderung der genannten Gesetze ergebenden Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten werden den im Land Berlin dafür zuständigen Behörden klar zugeordnet. Weiterhin werden klare Zuständigkeiten für die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergebenden Ordnungswidrigkeiten geschaffen.