Verbot über das Aufsteigenlassen von Fluglaternen

Pressemitteilung vom 04.11.2025

Aus der Sitzung des Senats am 4. November 2025:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, die Vorlage der Verordnung zum Verbot des Aufsteigenlassens von Fluglaternen zur Kenntnis genommen.

Bisher war das Aufsteigenlassen von Fluglaternen und anderer Fluggeräte aufgrund der Luftraumkontrollzonen der Flughäfen Tegel und Schönefeld verboten. Mit der Schließung der beiden Flughäfen bestand die Notwendigkeit einer Neuregelung. Auch vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen Abstand von Silvesterfeuerwerk nehmen, war es notwendig, diese nur vermeintlich ungefährlichere Alternative zu verbieten. Ähnliche Regelungen gelten bereits in anderen Bundesländern.

Fluglaternen sind unbemannte Ballone, von denen eine besondere Brandgefahr ausgeht. Da sie durch eine offene Flamme betrieben werden und nach ihrem Aufsteigen nicht mehr steuerbar sind, können sie unkontrolliert Brände verursachen.

Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.