Senat beschließt Änderung der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Pressemitteilung vom 04.11.2025
Aus der Sitzung des Senats am 4. November 2025:
Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen.
Die Verordnung war aus rechtstechnischen Gründen neu zu erlassen. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ermächtigt die Bundesländer zum Erlass von konkretisierenden Verordnungen. Diese Ermächtigung kann auf andere Stellen übertragen werden. Die beschlossene Verordnung sieht vor, die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung zu übertragen. Mit dem Neuerlass werden gleichzeitig weitere Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz auf die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung übertragen.
Da die in Rede stehenden Rechtsverordnungen regelhaft nur sehr fachspezifische Inhalte aus dem Bereich Infektionsschutz zum Gegenstand haben, die keine Geschäftsbereiche anderer Senatsverwaltungen betreffen, erleichtert die Übertragung die Rechtsetzungsvorhaben erheblich, da es keiner Senatsbefassung bedarf
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