Senat passt die Gebührenordnung für die Benutzung der Tierbetreuungseinrichtungen der Bezirke von Berlin an

Pressemitteilung vom 21.10.2025

Aus der Sitzung des Senats am 21. Oktober 2025:

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, den Entwurf der Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Tierbetreuungseinrichtungen der Bezirke von Berlin beschlossen. Damit wird eine Anpassung der seit 2002 erheblich gestiegenen Kosten an das aktuelle Preisniveau und die aktuellen Bedarfe für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Tieren erfolgen.

Das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin (RegOrd Lichtenberg) nimmt mit der Tiersammelstelle Berlin für alle Bezirke von Berlin die Aufgabe des amtlichen Tierfangs und der Verwahrung von Tieren auf dem Gelände des Tierheims Berlin wahr. Die Änderung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung der bisherigen Gebührensätze für den Transport der Tiere auf 150,00 Euro vor. Für die Verwahrung von Hunden sollen künftig 30,00 Euro, für die von Katzen 18,00 Euro und für die von Vögeln, Kleintieren und Reptilien 9,00 Euro pro Tag anfallen. Zusätzlich können in Zukunft Verwaltungsgebühren und Auslagen erhoben werden.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übersandt.