Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag zum Nationalen Once-Only- Technical-System beschlossen

Pressemitteilung vom 21.10.2025

Aus der Sitzung des Senats am 21. Oktober 2025:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, den Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum „Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Art. 91c Abs. 1, Abs. 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag“ beschlossen.

Der Staatsvertrag hat das Ziel, ein gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System zu etablieren. Dieses soll perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm ermöglichen. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden („Once-Only-Prinzip“). Es handelt sich damit um einen wesentlichen Baustein der Verwaltungsdigitalisierung und Registermodernisierung. Der Bund soll das National Once Only Technical System entwickeln.

Aufgrund von Artikel 50 Absatz 1 Satz 4 der Verfassung von Berlin bedarf der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Mit dem heutigen Beschluss erfolgt die Vorlage des Entwurfs des erforderlichen Zustimmungsgesetzes an das Abgeordnetenhaus, welches das Gesetz dann verabschieden muss. Im Anschluss kann eine Unterzeichnung des Staatsvertrages seitens des Regierenden Bürgermeisters erfolgen. Die Ratifizierungsurkunden aller Bundesländer müssen spätestens am 30. Juni 2026 vorliegen.